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EBM 05350

Überwachung der Herz-Kreislauf-Funktionen nach einer Narkose, mindestens 2 Stunden

443 Punkte
50.91 €
4 min Prüfzeit
Kapitel 5.3
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff im Anschluss an die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 05330

Obligater Leistungsinhalt

  • Beobachtung und Betreuung für mindestens 2 Stunden,
  • Stabilisierung und Kontrolle der Vitalfunktionen,
  • Steuerung der postoperativen Analgesie,
  • Abschlussuntersuchung,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Infusion(en) (Nr. 02100),
  • Bestimmung der Blutgase und des Säure-Basen-Status,
  • Nachinjektion in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Plexus-, Spinal-, oder Periduralkatheter,

Anmerkung

Haben an der Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff im Anschluss an die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 05330 mehrere Ärzte mitgewirkt, hat der die Gebührenordnungsposition 05350 abrechnende Arzt mit der Quartalsabrechnung zu bestätigen, dass kein anderer Vertragsarzt die Beobachtung und Betreuung berechnet hat.
Die Gebührenordnungsposition 05350 kann auch dann berechnet werden, wenn eine ambulante Anästhesie/Narkose nach der Gebührenordnungsposition 05330 zur Durchführung von vertragszahnärztlichen Leistungen erbracht wurde und die Beobachtung und Betreuung eines Kranken während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit über mindestens zwei Stunden erfolgte.

Abrechnungshäufigkeit

1x in derselben Sitzung

Abrechenbar durch

Anästhesiologie