Funktionsprüfung der Nieren durch
Bestimmung der Clearance mit mindestens drei quantitativ-chemischen Blut- oder Harnanalysen, gilt für die Gebührenordnungspositionen
32196 bis
32198,
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
32198 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.