Qualitativer Nachweis einer oder mehrerer Substanz(en), je Untersuchungsgang
Punkte
18.12 €
min Prüfzeit
Kapitel 32.3.4
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Qualitativer
chromatographischer Nachweis einer oder mehrerer Substanz(en), gilt für die Gebührenordnungspositionen 32290 bis 32294,
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
32294 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.