Quantitative Bestimmung von
Toxoplasmaantikörpern nach positivem Suchtest, ggf. einschl. qualitativem Suchtest, unter Angabe der Art der Untersuchung
Anmerkung
Die Bestimmung von Toxoplasma-IgA-Antikörpern nach der Gebührenordnungsposition
32571 ist nicht neben der Gebührenordnungsposition
32640 berechnungsfähig.