nach Aufbereitung (z. B. Zentrifugation, Auswaschung)
und/oder
unter Verwendung von mindestens 2 Nährmedien
und/oder
als Langzeitkultivierung,
Fakultativer Leistungsinhalt
Keimzahlbestimmung,
nachfolgende mikroskopische Prüfung(en) und Kultur(en),
Anmerkung
Die mykologische Untersuchung von Haut-, Schleimhaut- oder Vaginalabstrichen einschl. von Vaginalsekret ist nicht nach der Gebührenordnungsposition
32687, sondern nach der Gebührenordnungsposition
32151 berechnungsfähig.