Die Gebührenordnungsposition
32760 ist bei derselben Bakterienart nicht neben den Gebührenordnungspositionen
32759 und 32761 bis 32765 berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition
32761 ist bei derselben Bakterienart nicht neben den Gebührenordnungspositionen
32759,
32760 und 32762 bis 32765 berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition
32762 ist bei derselben Bakterienart nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32759 bis 32761 und 32763 bis 32765 berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition
32763 ist bei derselben Bakterienart nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32759 bis 32762,
32764 und
32765 berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition
32764 ist bei derselben Bakterienart nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32759 bis 32763 und
32765 berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition
32765 ist bei derselben Bakterienart nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32759 bis 32764 berechnungsfähig.