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EBM 33075

Zuschlag zu den Ultraschalluntersuchungen Nrn. 33070 bis 33074 bei Farbcodierung

37 Punkte
4.25 €
min Prüfzeit
Kapitel 33
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 33070 bis 33074 für die Durchführung der Untersuchung als  farbkodierte Untersuchung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 33075 ist im Behandlungsfall nur dann neben den Gebührenordnungspositionen 01774 und 01775 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde.

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch