Zuschlag zu den Ultraschalluntersuchungen Nrn. 33070 bis 33074 bei Farbcodierung
37 Punkte
4.25 €
min Prüfzeit
Kapitel 33
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 33070 bis 33074 für die Durchführung der Untersuchung als
farbkodierte Untersuchung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
33075 ist im Behandlungsfall nur dann neben den Gebührenordnungspositionen
01774 und
01775 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde.