Anästhesie und/oder Narkose, bis zu einer Schnitt-Naht-Zeit von 15 Minuten, einschließlich der prä- und postanästhesiologischen Rüstzeiten, im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition
08415, mittels eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Verfahren: