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EBM 05371

Zuschlag bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose

318 Punkte
36.54 €
10 min Prüfzeit
Kapitel 5.4
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 05370 bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05371 ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Anästhesiologie