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EBM 25214

Ärztlicher Mitbehandlungskomplex nach Strahlentherapie

257 Punkte
29.53 €
16 min Prüfzeit
Kapitel 25.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung gemäß Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung)

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Geeignete Nachuntersuchung(en),
  • Dokumentation(en),
  • Einleitung einer geeigneten Behandlung,
  • Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600,
  • Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601,
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25214 ist innerhalb der ersten 4 Quartale nach Beendigung der Strahlenbehandlung insgesamt bis zu dreimal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 25214 ist mit Beginn des zweiten Jahres nach Beendigung der Strahlenbehandlung für weitere 4 Jahre einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Abrechenbar durch

Strahlentherapie