Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers zur antibradykarden Therapie
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers zur antibradykarden Therapie,
Überprüfung des Batteriezustandes,
Überprüfung und Dokumentation der programmierbaren Parameter und Messwerte durch Ausdruck des Programmiergerätes,
Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Elektrode(n)
Fakultativer Leistungsinhalt
Umprogrammierung
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
13571 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungsposition
13571 ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
Abrechnungshäufigkeit
5x im Krankheitsfall
Abrechenbar durch
Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Angiologie, Geriatrie