Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators,
Überprüfung des Batteriezustandes,
Überprüfung und Dokumentation der programmierbaren Parameter und Messwerte durch Ausdruck des Programmiergerätes,
Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Elektrode(n)
Fakultativer Leistungsinhalt
Umprogrammierung
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
13573 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungspositionen
13573 und
13574 sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
Die Gebührenordnungsposition
13573 ist einmal im Krankheitsfall neben der Gebührenordnungsposition
13584 berechnungsfähig. Zum Zweck der Umprogrammierung oder bei nicht vorhergesehener Inanspruchnahme ist die Gebührenordnungsposition
13573 weitere zweimal im Krankheitsfall neben der Gebührenordnungsposition
13584 berechnungsfähig.
Abrechnungshäufigkeit
5x im Krankheitsfall
Abrechenbar durch
Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Angiologie, Geriatrie