Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators
Obligater Leistungsinhalt
Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators,
Überprüfung des Batteriezustandes,
Überprüfung und Dokumentation der erhobenen Parameter und Messwerte,
Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Elektrode(n)
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
13574 setzt im Krankheitsfall mindestens eine Funktionsanalyse gemäß der Gebührenordnungsposition
13573 - möglichst in der Arztpraxis des telemedizinisch überwachenden Vertragsarztes - voraus.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
13574 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
13574 setzt den Nachweis der Erfüllung der Vorgaben gemäß Anlage 31 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) voraus.
Die Gebührenordnungspositionen
13573 und
13574 sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
Abrechnungshäufigkeit
5x im Krankheitsfall
Abrechenbar durch
Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Angiologie, Geriatrie