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EBM 13574

Telemedizinische Kontrolle Defibrillator/Kardioverter

400 Punkte
45.97 €
14 min Prüfzeit
Kapitel 13.3.5
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators

Obligater Leistungsinhalt

  • Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators,
  • Überprüfung des Batteriezustandes,
  • Überprüfung und Dokumentation der erhobenen Parameter und Messwerte,
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Elektrode(n)

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13574 setzt im Krankheitsfall mindestens eine Funktionsanalyse gemäß der Gebührenordnungsposition 13573 - möglichst in der Arztpraxis des telemedizinisch überwachenden Vertragsarztes - voraus.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13574 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13574 setzt den Nachweis der Erfüllung der Vorgaben gemäß Anlage 31 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) voraus.
Die Gebührenordnungspositionen 13573 und 13574 sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.

Abrechnungshäufigkeit

5x im Krankheitsfall

Abrechenbar durch

Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Angiologie, Geriatrie